Grundpflege – damit das Leben in Würde weitergehen kann.

Die Grundpflege hilft bei der Bewältigung der elementaren Grundversorgung. Sie umfasst alle regelmäßig wiederkehrenden Maßnahmen, die zur Alltagsbewältigung beitragen.

Mit zunehmendem Alter und abnehmender körperlicher und geistiger Fitness können ehemals einfache Tätigkeiten zur Herausforderung werden.

Zum Beispiel das Essen zubereiten. Aber auch das Aus- und Ankleiden, die Körperpflege oder der Gang zur Toilette. Solche Menschen haben ein Recht auf pflegende Unterstützung.

Pflege Zuhause: Fachkraft stütz eine ältere Person

Ambulanter Pflegedienst Kempf

Mit der Grundpflege helfen wir pflegebedürftigen Personen bei der Bewältigung der elementaren Grundversorgung. Dazu zählen Körperpflege, Ernährung, Mobilität, Vorbeugung von Folgeerkrankungen sowie die Förderung von Eigenständigkeit und Kommunikation.

Unsere Grundpflege-Leistungen:

  • Waschen
  • Mundhygiene
  • Haarpflege und Rasur
  • Haut- und Nagelpflege
  • Stuhlgang
  • Vorbereitung der täglichen Mahlzeiten, Unterstützung bei deren Aufnahme
  • Hilfe bei der Bewegung im eigenen Wohnraum
  • Vorbeugung von Folgeerkrankungen wie Pilzinfektionen, Verdauungsprobleme, Lungenentzündung oder Hauterkrankungen
  • Aufrechterhaltung der Selbstständigkeit, zum Beispiel durch Gedächtnistraining, Sprechübungen

Unser Ziel ist es, eine Beziehung von Mensch zu Mensch aufzubauen, die von Respekt und Herzlichkeit geprägt ist.

Gaetana Mento Kempf, Geschäftsinhaberin

Diese Fragen werden uns häufig zum Thema Grundpflege gestellt:

Wer hat Anspruch auf Grundpflege?

Jeder Pflegebedürftige mit mindestens Pflegegrad 1 ist anspruchsberechtigt. Dazu muss aber ein Antrag auf die Feststellung der Pflegebedürftigkeit bei der Krankenkasse oder Privaten Krankenversicherung gestellt werden. Diese veranlasst dann, dass ein Gutachter nach Hause kommt. Dieser schlägt der Pflegekasse den Pflegegrad (1-5) vor.

Auf der Basis des Pflegegrades können Sie einen Pflegedienst beauftragen, der neben der Grundpflege auch weitere Leistungen, wie zum Beispiel die Medizinische Behandlungspflege oder die Hauswirtschaftliche Versorgung für Sie übernimmt.

Was genau bedeuten die Pflegegrade 1-5?

  • Pflegegrad 1: Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit.
  • Pflegegrad 2: Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit.
  • Pflegegrad 3: Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit.
  • Pflegegrad 4: Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit.
  • Pflegegrad 5: Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung.

Was ist der Unterschied zwischen Pflegegeld und Pflegesachleistungen?

Pflegegeld erhalten Sie, wenn Sie sich zu Hause von Angehörigen bzw. nichtprofessionellen Kräften pflegen lassen. Es reicht von 316 Euro (Pflegegrad 2) bis 901 Euro (Pflegegrad 5).

Pflegesachleistungen erhalten Sie, wenn die Pflege einem professionellen Pflegedienst anvertrauen. Es reicht von € 724 (Pflegegrad 2) bis € 2.095 (Pflegegrad 5).

Medizinische Behandlungspflege

Diese umfasst alle Tätigkeiten, die auf ärztliche Verordnung hin von durchgeführt werden, wie Wundversorgung, Medikamentengabe oder die Blutdruck- und Blutzuckermessung.

Hauswirtschaftliche Versorgung

In den eigenen vier Wänden ist immer etwas zu tun: Die hauswirtschaftliche Versorgung deckt alle Tätigkeiten ab, die im Haushalt einer pflegebedürftigen oder kranken Person erledigt werden müssen. Sie ist zumeist eine Ergänzung der Grundpflege.

Medizinische Behandlungspflege

Diese umfasst alle Tätigkeiten, die auf ärztliche Verordnung hin von durchgeführt werden, wie Wundversorgung, Medikamentengabe oder die Blutdruck- und Blutzuckermessung.

Hauswirtschaftliche Versorgung

In den eigenen vier Wänden ist immer etwas zu tun: Die hauswirtschaftliche Versorgung deckt alle Tätigkeiten ab, die im Haushalt einer pflegebedürftigen oder kranken Person erledigt werden müssen. Sie ist zumeist eine Ergänzung der Grundpflege.